Nach der neuen STVO darf ein "elektronisches Gerät, das der Kommunikation oder Information dient, während der Benutzung im KFZ nicht in der Hand gehalten werden". Nach Auslauf der Übergangsfrist betrifft dieses auch die Handhabung von Funkgeräten in Fahrschul-Fahrzeugen.
Mit einem Headset wird diese Forderung erfüllt. Darüber hinaus ergibt sich mit diesem Zubehör ein zusätzlicher Bedienkomfort.